Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von JUST International AG und der JUST Schweiz AG (nachfolgend genannt JUST) gelten ausschliesslich für den Vertrieb von sämtlichen Veranstaltungen und Dienstleistungen durch JUST.

1 Geltung

1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von JUST International AG und der JUST Schweiz AG  (nachfolgend genannt JUST) gelten ausschliesslich für sämtliche Veranstaltungen und Dienstleistungen durch JUST. Insbesondere gelten die AGB’s für einen allfälligen eigenen Ticketshop von JUST. In den Geltungsbereich der AGB fallen sowohl Veranstaltungen und Dienstleistungen, welche durch JUST selbst durchgeführt bzw. erbracht werden, als auch Veranstaltungen und Dienstleistungen, welche durch Dritte durchgeführt bzw. erbracht und durch JUST oder Dritte für diese über das Internet vertrieben und zur Reservation angeboten werden. Insbesondere sind die AGB anwendbar auf alle Veranstaltungen und Dienstleistungen (Erlebnistouren und Fabrikbesichtigungen, auch kombiniert mit Besuchen von Events und Catering, sowie Produktverkäufe vor Ort), welche JUST im Rahmen der „JUST Welt“ verkauft oder selber durchführt bzw. erbringt und welche von Bestellern über das Internet von JUST gekauft bzw. gebucht oder reserviert werden.

1.2
Die Besteller stimmen beim Online -, Buchungs- bzw, Reservationsvorgang (im Folgenden für alles: „Online-Bestellvorgang“) über das Internet der Anwendbarkeit der AGB der JUST durch die Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche („Button“) ausdrücklich zu. Gleichzeitig bestätigen Sie, die AGB gelesen zu haben. Die AGB der JUST werden den Bestellern beim Bestellvorgang durch einen entsprechenden Link auf die Website www.just.swiss bekannt und zugleich zugänglich gemacht.

1.3
Die AGB der JUST gehen anderslautenden Geschäftsbedingungen der Besteller vor.

1.4
Abweichungen von den AGB der JUST gelten nur dann, wenn sie schriftlich mit den Bestellern vereinbart oder von JUST schriftlich anerkannt werden.

2 Vertragsschluss und Tickets

2.1
Ein Vertragsschluss mit den Bestellern kommt beim Online-Bestellvorgang über das Internet zustande nach Zustimmung zu den AGB der JUST (gemäss vorstehender Ziff. 1.2.) und durch das Aktivieren einer entsprechenden Schaltfläche („Button“) zum Kauf bzw. bei der Reservation von Veranstaltungen oder Dienstleistungen durch die Reservationsbestätigung von JUST.

2.2
Dabei erfolgt beim Verkauf bzw. beim Online-Vertrieb über das Internet von Produkten von JUST sowie von Veranstaltungen und Dienstleistungen, die durch JUST selbst durchgeführt bzw. erbracht werden, ein direkter Vertragsschluss zwischen JUST und den Bestellern. Beim Verkauf von Veranstaltungen und Dienstleistungen, welche durch Dritte, insbesondere Reise-, Tour- oder Carunternehmen durchgeführt bzw. erbracht werden, erfolgt ein direkter Vertragsschluss zwischen JUST und dem Dritten. Der Dritte hält JUST von jeglichen Ansprüchen der Veranstaltungsteilnehmer schad- und klaglos, es sei denn, es liege auf Seiten von JUST Grobfahrlässigkeit vor.

2.3
Bei Online-Bestellungen von Veranstaltungen und Dienstleistungen über das Internet erwirbt der Besteller ein übertragbares Ticket, das ihn zur Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen und/oder zum Bezug der entsprechenden Dienstleistungen berechtigt. Dieses Ticket ist 1 (ein) Jahr gültig, und wird dem Besteller entweder in Papierform ausgedruckt mit schriftlicher Auftragsbestätigung per Post oder als print@home-Ticket per E-Mail an die von ihm beim Online-Bestellvorgang angegebene Adresse geschickt. Die Tickets für Veranstaltungen und Dienstleistungen können grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.

Können für Veranstaltungen und Dienstleistungen über das Internet keine Tickets erworben werden, sondern lediglich Plätze reserviert werden, wird dem Besteller eine Reservationsbestätigung per E-Mail an die von ihm beim Online-Bestellvorgang angegebene Adresse geschickt. Eine Reservation kann bis spätestens fünf Arbeitstage vor der Veranstaltung zurückgezogen werden, danach ist sie verbindlich und der Kaufpreis für die Veranstaltung ist zu entrichten. Eine Reservationsabsage muss entweder per E-Mail oder Telefon an den Veranstalter kommuniziert werden. Bei einer Absage einer Gruppe über 50 Personen behalten wir uns vor, unabhängig vom Zeitpunkt der Absage, dem Veranstalter den bereits getätigten Aufwand, mindestens aber CHF 350.00 in Rechnung zu stellen.

2.4
Soweit für rechtserhebliche Erklärungen, Auftrags- und Reservationsbestätigungen oder sonstige Vereinbarungen Schriftform verlangt wird, gilt als Schriftform auch E-Mail.

3 Preise

Die Preise von JUST für die Tickets von Veranstaltungen und Dienstleistungen verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, netto und unverzollt (ohne Abzug von allfälligem Rabatt und Skonto, zuzüglich Spesen und Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung sowie allfällige Steuern, insbesondere Mehrwertsteuern und Gebühren irgendwelcher Art).

4 Zahlungsbedingungen

Bei Reservationen von Veranstaltungen oder Dienstleistungen ist der Preis direkt vor Ort bei der Firma JUST zu bezahlen oder wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

5 Leistungsumfang

Die Besteller der von JUST angebotenen eigenen Veranstaltungen und Dienstleistungen erhalten mit den erworbenen Tickets oder mit der Reservationsbestätigung das Recht zum Bezug der Leistungen sowie zum Eintritt und Besuch der gebuchten Veranstaltung (gemäss Auftragsbestätigung bzw. Reservationsbestätigung), sofern der Preis für die entsprechende Veranstaltung bzw. Dienstleistung vollumfänglich bezahlt wurde. Das Zutritts- und Besuchsrecht steht unter der Bedingung, dass die Besteller als Veranstaltungsbesucher die Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen der betreffenden Veranstaltung erfüllen. Soweit solche Voraussetzungen bestehen, sind diese im Beschrieb der Veranstaltung auf www.just.swiss vermerkt.

6 Pflichten der Besteller und Ticketerwerber

Die Besteller von Veranstaltungen und Dienstleistungen von JUST oder von Drittveranstaltern verpflichten sich als Veranstaltungs- und insbesondere als Kursbesucher, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften sowie sämtliche diesbezüglichen Weisungen von JUST oder von Drittveranstaltern zu beachten, welche ihnen von JUST bzw. von Drittveranstaltern oder von deren Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung bzw. des Kurses schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

7 Leistungsverweigerung und Leistungsausschluss

JUST oder ein Drittveranstalter ist berechtigt, den Bestellern und Ticketinhabern den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos a) zu verweigern oder b) einen Besteller während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn dieser als Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen nicht erfüllt, oder wenn der Besteller trotz Aufforderung von JUST oder des Drittveranstalters oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften von JUST bzw. des Drittveranstalters nicht nachkommt.

8 Keine Gewähr für die Richtigkeit der Veranstaltungsdaten

JUST kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussungen des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet unter www.just.swiss angegebenen bzw. aufgeschalteten Veranstaltungsdaten für ihre eigenen Veranstaltungen oder Drittveranstaltungen übernehmen.

9 Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen

Erfolgt durch JUST oder durch einen Drittveranstalter eine Absage oder Verschiebung einer durch einen Besteller gebuchten oder reservierten Veranstaltung, so besteht für den Besteller, unbesehen vom Grund für diese Verschiebung, grundsätzlich ebenfalls weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht für das Ticket, sofern innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des Tickets der Besuch der verschobenen Veranstaltung an einem anderen ordentlichen Termin gemäss dem Angebot der JUST im Internet oder an einem von JUST bzw. einem von einem Drittveranstalter angebotenen Ersatztermin möglich ist. Bei Drittveranstaltungen besteht keine Rückgabe- oder Umtauschrecht des Tickets der Besteller gegenüber JUST, und eine allfällige Rückgabe bzw. Umtausch der Tickets sind durch die Besteller auf direktem Weg beim Drittveranstalter einzufordern.

10 Haftungsausschluss

JUST haftet gegenüber den Bestellern von eigenen Veranstaltungen und Dienstleistungen für allfällige Schäden, welche durch JUST bzw. deren Mitarbeiter und Hilfspersonen bei der Durchführung von solchen Veranstaltungen und Dienstleistungen verursacht werden, unter Vorbehalt von Art. 100 Abs. 1 OR (Schweizerisches Obligationenrecht) nur soweit, als eine Deckung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von JUST besteht.

Soweit JUST bei Drittveranstaltungen lediglich gegenüber dem Drittveranstalter handelt, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung von JUST für sämtliche Schäden ausgeschlossen, welche die Veranstaltungsteilnehmer als Besucher von Drittveranstaltungen vor, während oder nach dem Besuch dieser Veranstaltungen erlitten haben, unbesehen davon, ob diese Schäden durch den Drittveranstalter, durch Hilfspersonen des Drittveranstalters oder durch Dritte verursacht worden sind.

Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegenüber JUST für Veranstaltungen und Dienstleistungen sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Weitere oder andersartige Ansprüche, unter welchem Titel auch immer, stehen dem Besteller nicht zu und gelten als wegbedungen. JUST haftet insbesondere nicht für allfällige Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen.

11 SCHLUSSBESTIMMUNGENCHLUSSBESTIMMUNGEN

Übertragung von Rechten
Den Parteien ist ohne vorgängige schriftlich Zustimmung der anderen Partei nicht erlaubt, Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB von JUST mit Bestellern bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem rechtlichen Sinngehalt und dem angestrebten Zweck der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Die gleiche Regelung wie bei der Teilunwirksamkeit gilt auch im Falle einer Lücke in den vertraglichen Regelungen.

Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen JUST und Drittveranstaltern bzw. den Bestellern beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen und unter Ausschluss des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich des Internationalen Warenkaufes (Wiener Kaufrecht).

Gerichtsstand
Streitigkeiten zwischen JUST und Drittveranstaltern bzw. Bestellern über gebuchte Veranstaltungen und Dienstleistungen sind von den Gerichten am Sitz von JUST unter Ausschluss aller anderen Gerichte zu entscheiden.